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Die Ausbildung zum BDT- Tanzlehrer dauert 3 Jahre und umfasst eine grundlegende Schulung der tänzerischen und didaktischen Fähigkeiten, die zum Unterrichten von Tanz notwendig sind.
Zum Abschluss jeden Lehrjahres muss eine Prüfung abgelegt werden. 2007 traten 66 Prüflinge zu einer Zwischen- oder Endprüfung des BDT an. Die fachlich- theoretische Ausbildung findet bei entsprechend geschulten Ausbildern statt, der praktische Teil wird in einer Mitgliedstanzschule des BDT absolviert.
Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer BDT- Tanzschule an das Ressort "Lehre und Ausbildung".
Ansprechpartner Dietmar Werz, Pfullingen
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Prüfungsleiter BDT Carsten Wolf, Frankfurt
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